Beschlussfassung Flächennutzungsplan
Rede des planungspolitischen Sprechers Wolfgang E.Züll
Wolfgang E. Züll
Mit den heutigen Beschlüssen über den FNP werden wir den Grundstein für den aktuellsten FNP Deutschlands legen - und ich bin mir sicher, dass er alle erforderlichen Hürden des Genehmigungsverfahrens nimmt. Ein derartiges Werk berät und beschließt ein Rat nicht alle Tage:
Mit der kommunalen Neugliederung für den Raum Bonn trat der Flächennutzungsplan des Amtes Menden am 01.08.1969 außer Kraft. Für die neu entstandene Gemeinde Sankt Augustin wurde am 18.09.1969 die Aufstellung eines
Flächennutzungsplanes beschlossen, der mit der Veröffentlichung seiner Genehmigung durch den
Regierungspräsidenten Köln am 13.08.1970 wirksam wurde.
Der Plan besteht in der Hauptsache aus den unverändert übernommenen Teilbereichen der Flächennutzungspläne des Amtes Oberpleis und der Stadt Beuel sowie dem gesamten Flächennutzungsplan des Amtes Menden, die zusammengenommen nunmehr das gesamte Gebiet der nach der kommunalen Neugliederung entstandenen Gemeinde Sankt Augustin überdecken. 1974 wurde das 1. Änderungsverfahren eingeleitet und 1975 abgeschlossen. In ihm wurden lediglich zwölf Bereiche den zwischenzeitlich veränderten örtlichen Gegebenheiten angepasst. Eine Änderung oder Anpassung an zeitgemäße oder neu entwickelte Planungsziele wurde nicht durchgeführt.
Als wir in der vorletzten Sitzung des Rates im Jahr 2006, am 15. November den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fassten, trug ich an dieser Stelle vor: Wir werden am Ende dieses ca. 2jährigen Prozesses all die vorgetragenen Belange gewichten und abwägen - und dann den Flächennutzungsplan beschließen.
Ich habe Recht behalten mit der Zeitschiene, die ich uns vor 25 Monaten aufzeigte: wir haben einen Entwurf des FNP durch unsere planende Verwaltung vorgelegt bekommen, der eine Entwicklung aufzeigte, die nicht durch Wachstum geprägt ist, sondern auf Ausgleich und Arrondierung von Flächen – auch wenn zum Eintritt in das Verfahren und im Laufe der Beratungen die eine oder andere, größere oder kleinere Fläche Ziel der Begierde und mehr oder weniger intensiver Medienarbeit wurde. Und weil diese Planung wohl durchdacht war, gab es zwar zahlreiche Anregungen, aber keine wesentlichen, die das Gesamtwerk nur im Ansatz hätten in Frage stellen können.
Dafür gebührt unserer Verwaltung – und der Bürgermeister möge mir verzeihen, dass ich hier vorrangig das Planungsdezernat anspreche – der Dank nicht nur der Parteien, sondern auch der Dank der Menschen, die in unserer Stadt leben, die wir als Politik vertreten und die letztlich von dem Werk profitieren – und dies meine ich ausdrücklich nicht im materiellen Sinne.
Unser neuer Flächennutzungsplan steht aber nicht allein im Raume: er ist entwickelt aus unserem Stadtentwicklungskonzept 2025.
Der FNP befindet sich darüber hinaus in Übereinstimmung mit unseren jüngst beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan und unserem Ausgleichsflächenkonzept. Durch das vor kurzem beschlossene Einzelhandelskonzept wird die bauleitplanerische Absicherung unseres Zentrums und insbesondere unserer Stadtteilzentren wie beispielsweise Hangelar erst die Bedeutung bekommen, die ihnen zustehen.
Wir haben außerdem einen Fahrplan für den Umwelt- und Klimaschutz in Sankt Augustin und natürlich hat der Brandschutzbedarfsplan unserer Stadt bei der Bauleitplanung seinen wichtigen Stellenwert in allen Abwägungsvorgängen gefunden – siehe unsere Beratungen zum Bebauungsplan Menden – Süd.
Die Arbeit, die unsere Verwaltung für all diese ineinander greifenden Pläne geleistet hat, ohne dass es in der politischen Beratung oder der öffentlichen Wahrnehmung unfair und laut wurde, ist mehr als bemerkenswert und dafür danke ich im Namen der FDP Sankt Augustin.
In der Öffentlichkeit wurde das Verfahren eher durch eine einzige strittige Fläche wahrgenommen, die die Bedeutung des Gesamtwerkes FNP bisweilen in den Hintergrund drängte.
Wenn man die in der frühzeitigen Beteiligung - vorgetragenen ökologischen Aspekte – auch vom Rhein Sieg Kreis vorgetragen - auf andere Flächen im Stadtgebiet übertragen würden, dann hätten wir wohl einige Baugebiete in Sankt Augustin weniger. Ich halte einige vorgetragene Hinweise für nachvollziehbar und bedaure, dass potentielle Bauflächen für die weitere Zukunft nunmehr aufgegeben sind. das Das Gelände soll nunmehr landwirtschaftlich genutzt werden.
Vor 2 Jahren hatte ich, bezüglich der kommenden Abstimmungsverhalten der FDP noch einen weiteren Satz hier gesagt: Wir Liberalen werden uns zum Wohle der Stadt, nicht zum Wohle einzelner Interessen entscheiden: die FDP hat ebenso wie alle Parteien in den stundenlangen Vorberatungen im UPV hunderte Seiten gelesen, gerungen und fachlich gestritten.
Wir haben uns nicht leiten lassen von Plänen, die unsere Region ins Utopische wachsen sahen; bemerkenswert an dieser Stelle ist für mich, dass die Wirtschaftsförderung des RSK sich nicht mit einem einzigen Wort als Träger öffentlicher Belange in das Planverfahren eingebracht hat … das sagt mehr als tausend Worte!
Die FDP Fraktion wird zum Wohle der Bürger unserer Stadt für den Flächennutzungsplan stimmen.
Und nun zu Dir lieber Rainer Gleß, Dir ist etwas gelungen, was mir in meiner 8jährigen Tätigkeit als Baudezernent leider verwehrt war: und dafür meine ganz persönliche Anerkennung Dir und Deinem Team, dem ich ja auch einmal vor Deiner für einige Zeit angehörte.
Wolfgang E. Züll
Planungspolitischer Sprecher der FDP Fraktion im Rat der Stadt Sankt Augustin
+++ Es gilt das gesprochene Wort +++
FDP Sankt Augustin News vom 18.12.2008
