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Kleinkinder- und Reha-Schwimmen müssen bevorzugt werden

 

FDP stellt Dringlichkeitsantrag

 

Die FDP-Fraktion hat zum nächsten Haupt- und Finanzausschuss einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in welchem die bevorzugte Vergabe von Hallenzeiten für bestimmte Schwimmangebote, wie z.B. Babyschwimmen, Kleinkinderschwimmen oder auch Inklusion- bzw. orthopädische Wasser-Reha, beantragt wird. Dazu Karl-Heinz Schütze: „Aufgrund der akuten Covid-19-Pandemie kommt es zu massiven Einschränkungen des Sportbetriebs, die Vergabe der Hallenzeiten für den Schwimmsport führt zu Streichungen von Kursangeboten bzw. zur Reduzierung der Teilnehmerzahl.

Die Vereine werden seitens der Vergabe von Hallenzeiten durch die Stadt Sankt Augustin gleich behandelt, mit der Folge, dass keine Priorisierung dringlicher Schwimmkurse erfolgt. Schwimmkurse wie Babyschwimmen, Kleinkinderschwimmen oder auch Inklusion- bzw. orthopädische Wasser-Reha übernehmen dabei eine übergeordnet gesellschaftlich wichtige Aufgabe. Besonders im Kleinkinderbereich muss es das Ziel sein, das alle Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren die notwendigen Schwimmkenntnisse aufweisen, die zur Erreichung des Frühschwimmerabzeichens (Seepferdchen) notwendig sind. Dies ist mit der aktuellen Praxis der Vergabe von Hallenzeiten für den Schwimmsport nur schwer zu erreichen.“