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Umlegung der Straßenreinigungsgebühren auf die Grundsteuer abgelehnt

Stefanie Jung, Jürgen Kammel

Auf der Suche nach Einsparpotential im Haushalt sowie nach Möglichkeiten zum Bürokratieabbau kam der Vorschlag auf, die von den Bürgern zu zahlende Straßenreinigungsgebühr abzuschaffen und dafür zum Ausgleich die Grundsteuer B zu erhöhen. Die Grundsteuer B zahlt jeder Haus- und Grundstücksbesitzer, bei Mietwohnungen wird sie auf die Mieter umgelegt.

 

Was sich zunächst nach einer Vereinfachung und keiner Mehrbelastung anhört, hat es aber in sich: Man muss wissen, dass in Sankt Augustin die Anlieger von rund 25 Prozent aller Straßen von der Straßenreinigungsgebühr befreit sind und dafür verpflichtet sind, die Straße (nicht nur den Bürgersteig!) selber zu reinigen. Das heißt: Bei einer Abschaffung der Straßenreinigungsgebühr und Umlage auf die Grundsteuer B würden zwar alle Augustiner eine höhere Grundsteuer zahlen, aber nur 75 Prozent der Anlieger würden entsprechend die Reinigungsgebühr sparen. Die rund 25 Prozent, die diese Gebühr sowieso nicht zahlen, würden nichts einsparen und wären weiterhin verpflichtet, ihre Straße selber zu reinigen, aber hätten dennoch die höhere Grundsteuer zu tragen. FDP-Ratsmitglied Jürgen Kammel: „Es kann nicht sein, dass viele Bürger über eine erhöhte Grundsteuer B künftig für eine Leistung zahlen sollen, die sie gar nicht erhalten und bei der sie sogar zur Eigenleistung verpflichtet sind. Eine solche Ungerechtigkeit geht gar nicht.“ Der Vorschlag wurde mit Mehrheit abgelehnt.

FDP Sankt Augustin News vom 01.02.2017