header01_2480px.png
header01_2480px.png
previous arrow
next arrow

Rede von Stefanie Jung zum Rat 20.02.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine Damen und Herren,
bevor ich beginne bitte ich darum, dass meine Ausführungen im Wortlaut in die Niederschrift aufgenommen werden. Die digitale Version lasse ich gerne dem Protokollführer zukommen.
Die FDP-Fraktion hat den Tagesordnungspunkt „Einführung eines Bauinvestitionscontrollings“ auf die Tagesordnung setzen lassen.
Schon dieser Umstand ist eine Schlagzeile wert, denn es handelt sich um einen vom Bürgermeister nicht umgesetzten Beschluss des Rates vom 11.05.2016.
Schade, dass es nicht die Verwaltung selbst, sondern erneut die Politik auf die Agenda heben muss.
Aber der Reihe nach, damit auch alle meinen Unmut verstehen können.


Im Januar 2016 hat die FDP-Fraktion eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet mit dem Titel „Bauinvestitions-Controlling“ BIC (Drucksachen-Nr.: 16/0028, siehe Anlage 1).
Ziel der Anfrage war es, Optimierungspotenziale bei der Kontrolle und Beobachtung von Bau- und Planungskosten zu haben. Die Verwaltung hat diese Anfrage zwei Tage später schriftlich beantwortet (siehe Anlage 2). Tenor der Beantwortung war schon damals, dass sich der Fachbereich 9 auf den Standpunkt stellte, dass die Verwaltung ich zitiere „bei Hochbausanierungen ein systematisches Kostencontrollingsystem erfolgreich eingeführt und umgesetzt worden sei“.
Diese Aussage hatte schon damals verwundert, da nachweislich im Prüfbericht des RPA, Band I – Anlage 6, Fragenkreis 5 (siehe Anlage 3), welcher 2 Monate vor dieser Anfragebeantwortung im entsprechenden Rechnungsprüfungsausschuss behandelt wurde, festgestellt wurde, ich zitiere: „Ein eigenständiges Controlling (Finanz-, Beteiligungs- oder Bauinvestitionscontrolling) besteht derzeit nicht, soll aber schrittweise aufgebaut werden.“
Es ist bemerkenswert, dass der Fachbereich 9 auf diese Anfrage geantwortet hat, da die Anfrage auf keinen Fall reduziert war auf die Hochbauprojekte und das BIC nicht dafür gedacht ist, dass der selbst betroffene Fachbereich die eigenen Maßnahmen überprüft. Davon sollte man selbstverständlich ausgehen dürfen, dass dies auch geschieht.
Es geht vielmehr um eine neutrale Stelle, die alle Bauinvestitionen prüfen soll.
Aufgrund der seinerzeitig nicht befriedigenden Antwort der Verwaltung gab es einen gemeinsamen Antrag der SPD-, Grünen- und der FDP-Fraktionen für die Ratssitzung im Mai 2016 (Drucksachen-Nr.: 16/0143, siehe Anlage 4) mit dem Beschlussvorschlag ein BIC umzusetzen. Es gab zwar einen Änderungsantrag der CDU für diese Ratssitzung (siehe Anlage 5), im Endeffekt wurde aber nach ausführlicher Sitzung mehrheitlich dem
Beschlussvorschlag gefolgt, ich zitiere „die zügige Umsetzung eines Bauinvestitionscontrollings umzusetzen“.
Im Rahmen der Diskussion zu diesem Antrag führte der Bürgermeister u.a. aus, ich zitiere, „dass seitens der Verwaltung ein Zwischenbericht erstellt werde, in dem u.a. auch die Kosten ermittelt werden, die ggfls. Auf den Haushalt zu kommen. Dieser Bericht werde dann im Rat oder dem zuständigen Fachausschuss vorgelegt werden“ (siehe Anlage 6).
Das Verlaufsprotokoll ist insgesamt sehr ergiebig, daher zitiere ich weiter aus diesem: „Herr Gleß führte u.a. aus, dass derartige Steuerungsinstrumente seitens der Verwaltung durchgeführt werden. Daher sehe auch er die Einführung eines solchen Steuerungselementes als sehr sinnvoll an. Der Bürgermeister teilte hierzu mit, dass es aus Sicht der Verwaltung „einfacher“ sei, dies umzusetzen, ohne dass noch ein Konzept erstellt werden muss.“ Zitat Ende.
Ich gebe bereits hier folgendes zu Bedenken: Der Bürgermeister ist nach § 62 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung verpflichtet, die Beschlüsse des Rates – sofern er diesen nicht beanstandet – unverzüglich, das heißt im Juristendeutsch ohne schuldhaftes Zögern, zu vollziehen. Dass ein Vollzug des Beschlusses nach 2 Jahren und 9 Monaten immer noch nicht geschehen ist, wirft hierbei ein schlechtes Licht auf die Aufgabenwahrnehmung des Bürgermeisters nach der Gemeindeordnung.
Aber gehen wir erst einmal weiter in der Historie:
In der GuB-Ausschusssitzung vom 26.11.2016, also 6 Monate nach dem besagten Beschluss, gab es einen Tagesordnungspunkt „Vorstellung des Projektprioritätenplans und Mitarbeiterkapazitäten für die Einführung eines Bauinvestitionscontrollings“, bei dem Herr Weiser anhand eines PowerPoint-Vortrages das Thema beleuchtete (siehe Anlage 7). Hierbei hat Herr Weiser in dem PowerPoint-Vortrag die KGSt-Empfehlungen aufgeführt, dass ein solches BIC als Stabsstelle an der Verwaltungsspitze angesiedelt werden muss. In der Sitzung bekräftigte Herr Gleß (siehe Niederschrift, Anlage 8), dass, ich zitiere aus der Niederschrift: „dass er die Einrichtung eines Bau-und Investitionscontrollings für richtig, wichtig und notwendig erachtet und das diese Stabstelle grundsätzlich beim technischen Dezernat anzusiedeln ist.“ Zitat Ende.
Weiter führte Herr Gleß aus, ich zitiere aus der Niederschrift: „ Ein solches Konzept kann nicht nebenbei entwickelt werden, deshalb soll eine externe Beauftragung erfolgen. Es soll ein Vorschlag für eine Organisationsstruktur und deren Einbindung in die Verwaltung, speziell für ein Bau-und Investitionscontrolling, erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage wird es dann einen Dialog mit der Politik geben. Die Diskussion in der gestrigen Rechnungsprüfungsausschusssitzung hat gezeigt, dass ein großes Interesse daran besteht.“ Zitat Ende.
In meiner Akteneinsicht am 14.2.2019 zu der Angelegenheit habe ich feststellen können, dass eine externe Beauftragung im Rahmen der Orgauntersuchung des Dezernates bis zum eben zitierten Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Ein Dialog mit der Politik hat erst gar nicht stattgefunden. Das bestärkt mich in der Annahme, dass Herr Gleß ein solches Instrument überhaupt nicht einführen will. Im Übrigen, dazu sage ich gleich noch etwas, halte ich die Ansiedlung des BIC beim technischen Dezernenten für die denkbar schlechteste Variante.
Die soeben gemachten und weiteren Ausführungen zeigen, dass in diesem Bereich der geringste Wunsch besteht, das Controlling als Steuerungs- und Prüfinstrument einzuführen. Unliebsame Themen werden auch hier nicht weiterverfolgt. Und der Bürgermeister bleibt weiter in der Pflicht, den gefassten Beschluss umzusetzen.
Das Elend, wenn ich das an diesem Punkt schon einmal anmerken kann, ist hier aber noch nicht zu Ende:
Nach erneutem 2-jährigem Stillstand der Rechtspflege hat die FDP-Fraktion im November 2018 die Anfrage gestellt, was mit der Umsetzung geschehen ist (Anlage 9). Bis dahin gab es zwei Jahre lang keinerlei Sachstandsberichte oder etwa eine Mitteilung, dass der Beschluss umgesetzt worden wäre. Erneut wurde diese Anfrage auf den Fachbereich 9 ausgezeichnet, was wegen der eben erwähnten Gründe meines Erachtens falsch ist. Hier hätte der Bürgermeister selbst antworten müssen, da die Umsetzung des Beschlusses in seiner Zuständigkeit liegt.
In der GuB-Sitzung am 29.11.2018, also 2,5 Jahre nach dem gefassten Beschluss, beantwortet Herr Gleß die FDP-Fragen folgendermaßen, ich zitiere aus der Niederschrift (Anlage 10): „
Herr Gleß beantwortete die Frage wie folgt: Zurzeit findet eine Organisationsuntersuchung des Dezernat IV statt. Gegenstand dieser Untersuchung wird auch sein, ob es sinnvoll ist, ein Bau- und Investitionscontrolling einzuführen. Herr Gleß bat, die Ergebnisse der Untersuchung abzuwarten. Mit dem Ergebnis ist Mitte des nächsten Jahres zu rechnen. Danach könnte man diese Frage beantworten.“
Allerdings meine Damen und Herren, kommt die Höhe:
In meiner diesbezüglichen Akteneinsicht am 14.2.2019 konnte ich mich vergewissern, dass das Thema des Bauinvestitionscontrollings bis zu diesem Datum des GuB also am 29.11.2018 nicht Gegenstand der Organisationsuntersuchung war. Der Erste Beigeordnete hat uns somit in der entsprechenden GuB-Sitzung fehlerhafte Informationen mitgeteilt, um das diplomatisch zu formulieren.
Noch schlimmer finde ich es fast, dass er es selbst war, der 2 Jahre zuvor von einer externen Beauftragung sprach, die – wie ich ja in der Akteneinsicht prüfen konnte – nicht vorgenommen wurde.
Das Thema war Gegenstand in der Lenkungsgruppe am 30.01.2019. Offenbar hatte der FB0, der federführend die Organisationsuntersuchung DEZ IV leitet, bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch keine Information. Am 12.02.2019 wurden dann endlich die Unterlagen und Beschlüsse dem untersuchenden Büro per mail zugesandt.
Dass der Bürgermeister hier nicht durchgreift, da die Umsetzung der Beschlüsse ja seine Aufgabe ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ich komme zum Schluss:
Aus der geschilderten Historie kann man nur den Schluss ziehen, dass die Verwaltung, allen voran der Erste Beigeordnete und Technische Dezernent, offenbar gar nicht vor hat, den im Mai 2016 gefassten Beschluss umzusetzen.
Und der Bürgermeister hat offenbar nicht im Blick, dass es seine Verpflichtung ist, den Beigeordneten anzuweisen, die Beschlüsse umzusetzen.
Daher fordere ich die Verwaltung auf, den Beschluss zur Einführung des „Bauinvestitionscontrolling“ unverzüglich umzusetzen. Inhaltlich bin ich der Auffassung, dass dieses Instrument definitiv nicht beim Technischen Dezernat installiert werden darf. Es muss bei einer neutralen, auch rechtlich fundierten Stelle sein.

Das Handeln von Teilen der Verwaltung ist ein Schlag ins Gesicht engagierter Kommunalpolitiker und Bürger!