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Konstruktiver Vorschlag zu Beschwerde über Fluglärm im Unterausschuss für Bürgerangelegenheiten

Gemeinsame Pressemitteilung von CDU und FDP im Rat der Stadt Sankt Augustin

Stefanie Jung und Georg Schell

Im Unterausschuss Bürgerangelegenheiten des Stadtrates wurde die Beschwerde einer Sankt Augustiner Bürgerin über sehr lärmintensive Aktivitäten auf dem Hangelarer Flugplatz beraten.

Dazu machte der CDU-Fraktionsvorsitzende Georg Schell in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied der Flugplatzgesellschaft den Vorschlag, die wesentlichen Punkte der Antragsbegründung mit in die nächste Sitzung des Aufsichtsrates zu nehmen, dort zu beraten und die zusätzlich im Unterausschuss aufgetretenen Fragen klären zu lassen.
Georg Schell (CDU-Fraktionsvorsitzender): „In der Sitzung wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass der Antrag der Bürgerin rechtliche Probleme beinhaltet. Dieser Feststellung wurde von keiner Fraktion widersprochen. Daher ist der seitens der CDU eingebrachte Vorschlag der sinnvollste und vor allem schnellste Weg, die von der Antragstellerin aufgeworfenen Punkte im Aufsichtsrat zu klären und wenn möglich die Reduzierung der angesprochenen Lärmbelastung zu erreichen.“
Stefanie Jung (FDP-Fraktionsvorsitzende): „Da nicht der Stadtrat, sondern der Aufsichtsrat der Flugplatzgesellschaft für dieses Problem der zuständige Ansprechpartner ist, wird mit dem Vorschlag meines Kollegen Schell dem Anliegen der Bürgerin am besten Rechnung getragen. Warum die Oppositionsparteien dies nicht wollten, sondern unbedingt auf einem Ratsbeschluss bestanden – und das, obwohl der überwiegenden Zahl der Ratsmitglieder die Diskussion im Unterausschuss überhaupt nicht bekannt war – bleibt rätselhaft. Offenbar stand hier die reine Öffentlichkeitswirksamkeit im Vordergrund, auch wenn uns das in der Sache keinen Schritt weiter gebracht hätte. Das hat das Beratungsklima im Rat belastet und für große Verwirrung bei den anwesenden Bürgern gesorgt.
Der Zweck der Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH ist die Förderung des Luftsports durch Betreiben des Verkehrslandeplatzes. Dieser Betrieb erfolgt nach den Auflagen aus der Betriebsgenehmigung von 1964 mit allen folgenden Änderungen und Ergänzungen. Die Betriebsgenehmigung beinhaltet nicht nur die formelle Erlaubnis zum Flugbetrieb, sondern auch die Verpflichtung hierzu während der veröffentlichten Öffnungszeiten. Welche Fluggeräte starten und landen dürfen, bestimmt ebenfalls grundsätzlich die Betriebsgenehmigung. Deshalb können die Fragen in der Aufsichtsratssitzung geklärt werden“.

FDP Sankt Augustin News vom 12.11.2010