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Unklare landesgesetzliche Regelung

Anne-Katrin Silber-Bonz

Die FDP Sankt Augustin hat darauf hingewiesen, dass die jüngsten Änderungen im Kinderbildungsgesetz mit den Geschwisterkinderregelungen vieler Kommunen schlichtweg nicht kompatibel sind.

Die Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr führt bei Familien mit mehreren Kindern zur Beitragspflicht des jüngeren Kindes. Bisher waren Geschwisterkinder zumeist von der Beitragspflicht befreit.
Dazu Anne-Katrin Silber-Bonz, jugendpolitische Sprecherin der FDP:
„Den Kommunen in diesem Zusammenhang Versäumnisse in der Landesgesetzgebung anzulasten und der Abzocke zu bezichtigen, ist nicht sachdienlich. Zumal die Kommunen mit dem Rücken zur Wand stehen. Die häufig im Nothaushalt befindlichen Kommunen haben keine Wahl. Eine weitere Gebührenbefreiung führt zu einer zusätzlichen freiwilligen Leistung, die im Nothaushalt nicht gestattet ist.
Die Stimmungsmache der rot-grünen Landesregierung dient lediglich dazu, eigene Defizite der unklaren landesgesetzlichen Regelung bei der Elternbeitragsfreistellung zu überdecken. Nicht von ungefähr hat die Landesregierung feststellen müssen, dass sich die Kommunen bei der Erhebung der Beiträge nicht unrechtmäßig verhalten.“

FDP Sankt Augustin News vom 17.09.2011