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Umbenennung von Straßen

Stellungnahme der FDP Sankt Augustin

Stefanie Jung

Straßennamen löschen, bedeutet Erinnerungen auslöschen, bedeutet auch, keine weitere Auseinandersetzung mit den Personen, nach deren Namen die Straßen benannt wurden. Wenn wir Namen von Schildern nehmen, tun wir so, als seien sie nie da gewesen.

in der Literatur wird in diesem Zusammenhang von einer „selbstgerechten Vergangenheitsbestrafung“ gesprochen. Und sie „dient als wohlfeile Selbstentschuldigung, mit der wir uns ein Armutszeugnis ausstellen. Es gehört zu einer Zivilgesellschaft, dass sie weiß, dass sie auf Schwächen und Fehlbarkeiten gründet“, so Professor Ernst Schütz, Ina Seidel Braunschweiger.
Kulturwissenschaftliche Studien Band 2.
 
Nach intensiver Befassung mit der Quellenlage, erhellenden Diskussionen in der Fraktion und in der Arbeitsgruppe, Gespräche mit Bürgern ist die FDP-Fraktion zu der Erkenntnis gekommen, dass es auch überhaupt keinen Sinn macht, an einer Stelle Straßennamen zu verändern und an der anderen Stelle nicht. Wir wollen die bestehenden Straßennamen als einen Teil unserer Stadtgeschichte, sozusagen als „Denk mal!“ begreifen. Wir wollen die Diskussion, die kritische Auseinandersetzung mit den Personen, nach denen Straßen benannt wurden. Nur eine offene und freie Diskussion ist ein Garant dafür, dass das, was in der Vergangenheit geschehen ist, in Erinnerung bleibt und niemals vergessen wird.
Im Übrigen findet im Ratssaal gerade der UPV statt. In der Sitzung soll eine Straße in Buisdorf auf den Namen „von Manteuffel Straße“ gewidmet werden. Hier zeigt sich auch ein Aspekt, der die Fallstricke bei der Namensgebung von Straßen zeigt.
Es ist zwar Arp von Manteuffel, der Gründer der Firma Krämer und Martin gemeint. Aber zumindest für den nicht ortskundigen meiner Generation wird der Nachname von Manteuffel direkt mit dem weitaus bekannteren Hasso von Manteuffel, Panzergeneral und Ritterkreuzträger der Wehrmacht, in Verbindung gebracht.
 
Zahlreiche Einlassungen auch von Bürgern zeigen, wie schwierig die Diskussion über Straßennamen ist, wie schnell man im Uferlosen endet, und wie schnell auch bei Nichtbeachtung der gesamten Quellenlage, der Blick auf einen Aspekt verengt wird. Wie schnell auch Personen diskreditiert werden, wenn man sich nicht aller ihrer Lebensleistungen und möglicher Verfehlungen in der Gesamtschau annimmt.
 
Die FDP-Fraktion hat im Gegensatz zum „Aufbruch“, der nicht einmal die Bürger von ihrem Antrag in Kenntnis gesetzt hat, von vornherein gesagt, dass es ohne die Beteiligung der Bürger mit uns keine Umbenennungen geben wird. Und die Beteiligung der betroffenen Bürger war intensiv und keineswegs nur oberflächlich. Hier haben sich Bürger Mühe gemacht, recherchiert und sorgfältig verschiedene Aspekte zusammengetragen. Und auch nach Befragungen durch die betroffenen Ortsvorsteher Heckeroth, Baumanns und der Ortsvorsteherin in Hangelar Roitzheim, ist klar geworden, dass die allermeisten Bürger nicht nur keine Umbenennung wünschen, sondern sich ganz klar dagegen ausgesprochen haben.
 
An dieser Stelle kommen wir zu einem noch nicht beleuchteten Punkt. Wie sieht es eigentlich mit den rechtlichen Konsequenzen bei einer Umbenennung aus? Die Bürger können klagen, das steht fest. Auch diesen Aspekt bittet die FDP-Fraktion mit in die Entscheidungsfindung aufzunehmen.
 
Die FDP-Fraktion wird beantragen, künftige Straßenbenennungen nicht mehr nur im UPV beraten und beschließen zu lassen, sondern eine Beschlussfassung im Kulturausschuss zu übertragen. In der Sitzung des Kulturausschusses wurde sachgerecht und angemessen das schwierige Thema behandelt.

FDP Sankt Augustin News vom 24.11.2011

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