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Dichtheitsprüfung: FDP stellt Antrag auf Kompromiss

Stefanie Jung, Jürgen Kammel

Die FDP Sankt Augustin beantragt, dass die Stadt einen bürgerfreundlichen Kompromiss hinsichtlich der Pflicht zu Dichtigkeitsprüfungen von Abwasserleitungen außerhalb der Wasserschutzgebiete beschließt.


 
Der Hintergrund: Die rot-grüne Landesregierung hat beschlossen, dass bei allen Gebäuden in Wasserschutzgebieten Dichtigkeitsprüfungen zwingend durchgeführt werden müssen, während außerhalb dieser Gebiete die Kommunen selber bestimmen dürfen, ob von den Bürgern eine Prüfung durchgeführt werden muss.
 
Ein Großteil des Augustiner Stadtgebietes liegt im Wasserschutzgebiet, wo also die Verpflichtung besteht. Auch in den übrigen Stadtgebieten haben bereits zahlreiche Bürger eine Dichtheitsprüfung durchgeführt. Der Umweltschutzgedanke darf ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Daher schlägt die FDP Folgendes vor:
 
In den Stadtgebieten außerhalb der Wasserschutzzonen besteht eine Pflicht für Anlieger zur einmaligen Durchführung der Dichtheitsprüfung dann, wenn die Stadt selber in dem entsprechenden Gebiet Kanalsanierungen durchführt. Die Hausbesitzer führen jeweils zeitgleich mit der Stadt in denselben Straßen die Kanalprüfungen und evt. notwendigen Sanierungen durch. So können Synergieeffekte genutzt werden (z.B. Nutzung derselben Firma).
 
Es wird viele Jahre dauern, bis sämtliche Straßen der Stadt abgearbeitet worden sind. So haben die Bürger ausreichend Zeit, sich in Ruhe vorzubereiten und entsprechende Kosten einzuplanen.
 

FDP Sankt Augustin News vom 08.03.2013