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Dringlichkeitsantrag

Alternativen zum vorgesehenen Standort Butterberg prüfen

Stefanie Jung, Carsten Willnecker

Begründung:

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Sankt Augustin beauftragt die Verwaltung, auch alternative Standorte für die geplante Errichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft in der Größe von ca. 300 Plätzen zu prüfen.


Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Sankt Augustin beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob die Einheiten für die geplanten Flüchtlingsunterkünfte in einer geringeren Größe vorgehalten werden können.
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Sankt Augustin beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der geplanten dauerhaften Bauweise am Standort „Am Butterberg“ mit den Festlegungen und Vorstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes vereinbar wäre.
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Sankt Augustin beauftragt die Verwaltung, die unausweichlichen Gründe für die sofortige Ausweisung des Butterbergs als Standort für eine Flüchtlingsunterkunft zu benennen.
 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung vom 11.11.2015 die Errichtung einer weiteren Unterkunft für Flüchtlinge in Niederpleis, Sportplatz Alte Heerstraße, beschlossen.

Gleichzeitig hat der Ausschuss ebenfalls beschlossen, den Standort „Am Butterberg“ für eine weitere geplante Flüchtlingsunterkunft in vergleichbarer Größe vorbereiten zu lassen.

Nach Kenntnisnahme des Sachstandsberichtes der Verwaltung zum Integrierten Sozialkonzept in der Sitzung des Sozialausschusses vom 17.11.2015 hält die Fraktion der FDP es für erforderlich,  auch Standorte für Flüchtlingsunterkünfte  in Gebieten mit einem hohen Entwicklungsstand vorzusehen. Diese Einrichtungen sind umso mehr auf ein funktionierendes Umfeld angewiesen, je größer die Einheiten sind.

Der Entwicklungsstand des Gebietes „Am Butterberg“ ist bislang vergleichsweise gering. Viele Planungsgrundlagen müssten erst noch eiligst geschaffen werden. Vorbereitende Maßnahmen in Bezug auf den Baugrund und Untersuchungen durch den Kampfmittelräumdienst sind noch erforderlich.

Die jetzige Beschlusslage sieht damit vor, einen Standort mit hohem städtebaulichem und planerischem Potential über Jahrzehnte hinaus mit Wohnraum zu versehen, der ausschließlich für sozial Schwache geeignet sein dürfte. Andere städtische Flächen, die ggf. schlechter zu vermarkten wären, werden nicht mit in die Prüfung mit einbezogen. Das scheint mit den Festlegungen und Grundsätzen des Stadtentwicklungskonzeptes 2025 kaum vereinbar zu sein.

Darüber hinaus wird bei den vorgesehenen Bauweisen nicht etwa wie bei einem Containerdorf eine eher kurzfristig wirksame Entscheidung getroffen, sondern es ergibt sich eine planerische und sozialpolitische Festlegung auf mehrere Jahrzehnte hinaus.

Die Sorgfalt bei der Standortwahl sollte der Bedeutung der Entscheidung besser angemessen sein, als es bei der Entscheidung zu dem Standort Niederpleis durch den enormen Zeitdruck möglich gewesen ist.

Begründung der Dringlichkeit:

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung vom 11.11.2015 den Vorratsbeschluss für die Prüfung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft in ähnlicher Größe vorgesehen.

Die Prüfung von alternativen Standorten ist in diesem Beschluss nicht vorgesehen.

Zur Erweiterung der Prüfungsmöglichkeiten der Verwaltung und des Handlungsspielraums der Haushalts- und der Fachpolitiker ist daher eine Ergänzung dieses Beschlusses geboten.


FDP Sankt Augustin News vom 27.11.2015