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Projekt Flüchtlingsunterbringung „Schützenweg„

Die FDP stellte am 19.05.2015 folgende Anfrage an den Rat - Sitzungstermin 29.06.2016 -

Stefanie Jung

Betreff

Projekt Flüchtlingsunterbringung „Schützenweg„

In der Ratssitzung vom 11.5.2016 hatte die FDP-Fraktion unter dem TOP „ Bericht über die Beschlussausführung des Rates" 15/0347 „Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft" einige Nachfragen gestellt, die in der Ratssitzung nicht ausreichend beantwortet werden konnten.

 

Wegen der Komplexität der Angelegenheit stellen wir diese Anfrage nunmehr schriftlich.

1. Wer ist in der Verwaltung verantwortlich für die Baumaßnahme „Schützenweg"?

2. Ist der FB 9 in die Maßnahmen einbezogen?

a. Wenn ja, seit wann?

b. Wenn nein, warum nicht?

3. Im Rat am 09.12.2015 wurden unter Drucksache 15/0347 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,5 Mio € und Investitionsauszahlungen in Höhe von einer Mio € einstimmig beschlossen. Die Dringlichkeit der Angelegenheit wurde in der Vorlage so begründet: „Die schlüsselfertige Übergabe der Unterkünfte bis spätestens Ende März 2016 kann nur sichergestellt werden, wenn die Auftragsvergabe bis zum 15.11. 2015 erfolgt".

a. Wann wurde von wem der Auftrag vergeben?

b. Warum ist die Baumaßnahme noch nicht fertig gestellt?

4. Der Bürgermeister deutete in der Ratssitzung auf Nachfrage der FDP an, dass es „Schwierigkeiten" gäbe.

a. Welcher Art sind diese Schwierigkeiten?

5. Im Protokoll der Sitzung des Rates vom 26.10.2015 ist nachzulesen, dass die FDP Bedenken bezüglich eines „Freibriefs" für die Verwaltung geäußert hat, es ging um die Bereitstellung von erheblichen Finanzmitteln für die Verwaltung. Damals teilte der Bürgermeister mit, „dass sowohl die Vergabestelle als auch das Rechnungsprüfungsamt immer mit einbezogen werden".

a. Sind diese beiden Stellen immer mit einbezogen worden?

b. Wenn ja, seit wann?

c. Wenn nein, warum nicht?

6. In einem Vermerk des RPA vom 15.12.2015 reklamiert das RPA, dass über die Baumaßnahme Schützenweg die örtliche Rechnungsprüfung nicht in gebotenem Maße informiert würde. Inhalte von Verträgen seien bis zu diesem Zeitpunkt weder der Vergabestelle noch dem RPA bekannt gemacht worden.

a. Wie und wann hat die Verwaltung die Kommunikation mit den beiden Stellen aufgenommen?


FDP Sankt Augustin

News vom 20.05.2016