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FDP: Ü3 Plätze dürfen nicht vernachlässigt werden!

Stefanie Jung

Die FDP-Sankt Augustin hat in Bezug auf den Ausbau der Kinderbetreuung darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U3 Platz auch in Sankt Augustin zu einer Reduzierung der Ü3 Plätze geführt hat.


Dazu Anne-Katrin Silber-Bonz: „Wenn wir bei den Ü3 Plätzen heute noch eine 98 % Bedarfsdeckung haben, dann hat das auch mit dem engagierten Einsatz unserer Fachverwaltung und Überbelegungen in den Einrichtungen zu tun. Unser Fokus bei künftigen Baumaßnahmen muss daher gerade auch auf den Ü3 Plätzen liegen. Eltern, die Kinder erst mit drei oder vier Jahren in eine Einrichtung geben, haben ein gravierendes Betreuungsproblem, wenn sie keinen Kindergartenplatz finden, weil diese bereits alle mit ehemaligen U3 Kindern belegt sind.
 
Die geplanten Baumaßnahmen im Kita Bereich in Menden, die eine Aufstockung der Ü3 Plätze vorsehen, können in diesem Zusammenhang Entlastung schaffen.
 
Um dauerhaft eine gute Betreuungssituation vorhalten zu können, müssen die Personalschlüssel in den Einrichtungen aufgestockt werden und den Kommunen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Land und Bund sind in der Pflicht, denn nur so kann eine qualitativ hochwertige Betreuung der Kinder garantiert werden.
 
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für U3 Kinder hat die Betreuungssituation in den Kommunen verschärft, weil die Kitas verpflichtet sind, die aus Landesmitteln geschaffenen neuen Plätze auch entsprechend mit unter dreijährigen Kindern zu belegen. Sinnvoll ist es, über eine Flexibilisierung dieser Regelung nachzudenken, um die Platzbelegung künftig nachfrageorientiert steuern zu können.
 
Die jetzt angedachte Kibiz-Reform lässt allerdings noch keine große Verbesserung erkennen, weil sie wenig Qualitätsverbesserung erkennen lässt, dafür aber neuen bürokratischen Aufwand produziert.“

FDP Sankt Augustin News vom 18.02.2014