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Zur Aufstockung der Gleichstellungsstelle

Stefanie Jung

Mit großem Befremden hat die FDP Fraktion eine Vorlage der Verwaltung zur Aufstockung der Gleichstellungsstelle von einer halben auf eine ganze Stelle zur Kenntnis genommen. Bisher wurde die Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Funktion als halbe Stelle geführt, Zuarbeiten aus anderen Bereichen unterstützte die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.

Auf Nachfragen hat die Verwaltung in den letzten mindestens 15 Jahren immer davon gesprochen, dass diese Regelung so ausreichend sei. Im Vorfeld der Sitzung des Hauptausschusses hat die FDP Fraktion eine umfängliche Anfrage gestellt, die auch von der Verwaltung beantwortet wurde. Der wichtigste Aspekt war uns die Erledigung der Kernaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Den Antworten der Verwaltung und auch den in den vergangenen Jahren vorgelegten Berichten war nicht zu entnehmen, dass mit einer halben Stelle plus Zuarbeit aus anderen Bereichen, die Kernaufgaben nicht erledigt werden konnten. Im Gegenteil: uns ist keine einzige Beschwerde über die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten bekannt.

Im Gleichstellungsgesetz des Landes NRW steht in §16: (2) Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen sächlichen Mitteln auszustatten und bei Bedarf personell zu unterstützen. Sie ist im erforderlichen Umfang von den sonstigen dienstlichen Aufgaben im Rahmen der verfügbaren Stellen zu entlasten. Die Entlastung soll in der Regel betragen

a) in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit,

b) in Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten mindestens die volle regelmäßige Arbeitszeit.

Der TOP wurde unzureichend vorbereitet und die Äußerungen des Bürgermeisters waren nicht mit Stellungsnahmen hinterlegt. Juristen kamen in der Sitzung nicht zu Wort, außerdem liegen keine schriftlichen Bewertungen etwa der Kommunalaufsicht vor, dass es zwingend nötig ist, eine volle Stelle einzurichten. Nach Aussage der Verwaltung wurde beim Rhein-Sieg Kreis angerufen. Eine Fraktion hat die Einrichtung einer vollen Stelle in Form eines Schreibens an den Bürgermeister vehement gefordert und eine Prüfung der Sachlage durch die Kommunalaufsicht angekündigt, falls der Ausschuss respektive der Rat diesem Ansinnen nicht Folge leistet. Stefanie Jung:“ Natürlich ist die Einrichtung einer vollen Stelle wünschenswert, aber als Kommune bereits heute in der Haushaltssicherung, hätte ich mir sowohl eine intensivere Vorbereitung der Sitzung mit korrekten Zahlen, eine schriftliche Stellungnahme mindestens des Rhein-Sieg Kreises und eine Anfrage an die Landesregierung gewünscht, wie die Aussage „soll in der Regel“ im Gesetzestext zu interpretieren ist. Möglicherweise kann es auch eine Sonderregelung für Kommunen in der Haushaltssicherung geben. Zusätzliche Personalkosten einfach so zu beschließen, ohne eine zwingende, nachweisbare Notwendigkeit ist angesichts der finanziellen Lage der Stadt Sankt Augustin nicht hinnehmbar. Dass außerdem eine jahrelange von der Verwaltung vertretene Rechtsauffassung und gängige Praxis mit den Worten den Bürgermeisters „Wo kein Kläger, da kein Beklagter“ kommentiert wird, hinterlässt bei mir völliges Unverständnis“. Die FDP Fraktion wird sich mit einer weiteren Anfrage an die Verwaltung wenden und ohne hinreichende Begründung der Notwendigkeit im Rat gegen die Aufstockung der Stelle stimmen. Im Hauptausschuss habe ich nicht mit abgestimmt, da der Bürgermeister über einen vor mir gestellten Antrag auf Verweisung in die Haushaltsberatungen nicht hat abstimmen lassen“.


FDP Sankt Augustin News vom 08.09.2015