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Welche Konsequenzen würde eine Gesamtschule für Sankt Augustin haben?

Jürgen Kammel

Bei einer Elternbefragung bezüglich der Errichtung einer Gesamtschule wird zunächst unter den Eltern der Schüler entweder der dritten oder der vierten Grundschulklasse abgefragt, wer Interesse an einer Gesamtschule hat.

Wer hier Interesse anmeldet, tut dies noch unverbindlich. Sollte es in Sankt Augustin ein Interesse von mindestens 112 Elternpaaren an einer Gesamtschule geben, so ist anschließend in einem zweiten Schritt ein Anmeldeverfahren für eine Gesamtschule durchzuführen, bei dem die Eltern ihre Kinder verbindlich anmelden. Sollte es hier wiederum zu mindestens 112 verbindlichen Anmeldungen kommen, so ist zwingend eine Gesamtschule einzurichten, und zwar innerhalb Sankt Augustins. Die Errichtung einer Gesamtschule gemeinsam mit einer Nachbarstadt (z.B. Siegburg) ist in einem solchen Fall - anders als von interessierten Kreisen behauptet wird - NICHT möglich. Eine Gesamtschule in Kooperation mit einer Nachbarstadt wäre nur dann möglich, wenn in beiden Kommunen die Zahl der Interessenten jeweils alleine nicht ausreicht, aber zusammengezählt mindestens 112 ergibt.

Ob in Sankt Augustin die Zahl der Interessenten an einer Gesamtschule und - was das Entscheidende ist - der dann tatsächlich Anmeldenden 112 erreichen wird, kann niemand einschätzen.

Welche Konsequenzen hätte es für die bestehenden weiterführenden Schulen, falls eine Gesamtschule in Sankt Augustin errichtet werden müsste?

Der komplette Neubau einer Gesamtschule wäre aus finanziellen Gründen völlig illusorisch. Somit bliebe nur die Umwandlung einer oder mehrerer bestehender Schulen in eine Gesamtschule.

Nach Einschätzung der FDP würde es die drei Schulen im Schulzentrum Niederpleis eher nicht treffen, da dort in der Hauptschule und im Albert-Einstein-Gymnasium (AEG) derzeit mit großem Aufwand der Ganztagsbetrieb eingerichtet wird und diese Schulen somit gut für die Zukunft aufgestellt werden bzw. worden sind.
Somit dürfte sich die Sache auf Menden konzentrieren. Mit größter Wahrscheinlichkeit würde zunächst die Hauptschule Menden den Kern der Gesamtschule bilden (vermutlich zum Schuljahr 2010/11), bald gefolgt von der Realschule Menden. Ob später auch das Rhein-Sieg-Gymnasium (RSG) betroffen sein würde, kann zumindest nicht ausgeschlossen werden.

Auch die nach dieser Einschätzung nicht direkt betroffenen Schulen können sich aber nicht erleichtert zurücklehnen. Die Errichtung einer Gesamtschule würde finanzielle Priorität haben und für lange Zeit fast alle für die Schulen eingeplanten Mittel binden. Das würde dann nicht nur zu Lasten des weiteren Ausbaus der Ganztagsbetriebe gehen, sondern auch ganz allgemein Instandhaltungen und notwendige Erneuerungen betreffen.

Allen Bürgern und vor allem allen Eltern muss klar sein, was eine Gesamtschule in Sankt Augustin bedeuten würde, nämlich die Zerschlagung von mindestens zweien der bestehenden Schulen und harte finanzielle Auswirkungen auf alle anderen.

Sollte das Interesse an einer Gesamtschule bei knapp unter 112 liegen, so ist auch dann das Thema für Sankt Augustin nicht vom Tisch. Dann müsste über die Errichtung einer Gesamtschule in Kooperation mit einer Nachbargemeinde (etwa Siegburg) nachgedacht werden. Aber auch das hätte natürlich finanzielle Konsequenzen. Und auch hier stellt sich die Standortfrage: Wer sagt denn, dass eine gemeinsame Gesamtschule unbedingt auf dem Boden der Nachbargemeinde stehen wird? Auch dort hält sich die Begeisterung in Grenzen.

Die FDP sieht sich als Vertreterin des Elternwillens der übergroßen Mehrheit, die mit dem bestehenden Schulangebot in Sankt Augustin zufrieden ist und es erhalten will. Statt bestehende Schulen zu zerschlagen und finanzielle Mittel an der falschen Stelle zu binden, setzt die FDP auf die Fortführung des konsequenten Ausbaus der weiterführenden Schulen zu Ganztagsschulen.

Übrigens genehmigt die Landesregierung die Errichtung von Gesamtschulen ausschließlich im Halbtagsbetrieb. Es wird also definitiv keine Gesamtschule als Ganztagsschule geben.


FDP Sankt Augustin News vom 09.03.2009