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FDP lehnt freiwillige Einrichtung einer Gesamtschule ab

Zusagen müssen eingehalten werden

Jürgen Kammel

Die freiwillige Einrichtung einer Gesamtschule in Sankt Augustin, bei der die Schulträgerkosten ausschließlich zu Lasten Stadt Sankt Augustin gehen, ist mit der FDP nicht zu machen.

Der Realschule und der Hauptschule Menden seien eindeutige Zusagen gemacht worden, dass sie bei einem Scheitern der Gesamtschule durch Nichterreichung der vorgeschriebenen Mindestanmeldezahl in Höhe von 112 Augustiner Schülern weiter bestehen würden. Der schulpolitische Sprecher der FDP, Jürgen Kammel: „Was ist das für ein Demokratieverständnis, wenn man den betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer an den beiden Mendener Schulen an Bedingungen geknüpfte Zusagen macht, diese Bedingungen so eintreten und man dann von seinen Zusagen nichts mehr wissen will?“
Da der Ratsbeschluss zur Auflösung der genannten Mendener Schulen durch das Scheitern der verpflichtend einzurichtenden Gesamtschule hinfällig sei, müsse ein neuer Ratsbeschluss zur Auflösung der Mendener Schulen zugunsten einer dann freiwillig einzurichtenden Gesamtschule getroffen werden. Dies eröffne der Bürgerinitiative zur Erhaltung der Haupt- und Realschule in Menden den Weg für neue rechtliche Schritte wie eine Klage und einen Bürgerentscheid. Das Spiel ginge wieder von vorne los.  
Auch angesichts der Finanzlage der Stadt sei eine ohne gesetzliche Verpflichtung freiwillig eingerichtete Gesamtschule illusorisch. Der Regierungspräsident habe klar gemacht, dass eine solche Schule vollständig und alleine von der Stadt Sankt Augustin zu finanzieren sei. Und diese freiwilligen Ausgaben würden nur genehmigt, wenn andere freiwillige Ausgaben dafür gestrichen würden. Die FDP-Fraktionsvorsitzende Stefanie Jung: „Angesichts der zu erwartenden Kosten von mehreren hunderttausend Euro jährlich würden dann vermutlich kostenintensive Einrichtungen wie die Musikschule oder die Stadtbücherei in ihrer Existenz gefährdet sein, ganz zu schweigen vom Wegfall von Zuschüssen für Vereine oder Jugendarbeit. Vieles, was in Sankt Augustin über Jahre aufgebaut wurde, würde kaputt gemacht“.
Die FDP erkenne an, dass angesichts der Anmeldezahl von 110 Kindern ein so genannter Teilbedarf für eine Gesamtschule bestehe. Das Verfahren in einem solchen Fall sei rechtlich klar geregelt: Mit den Nachbarkommunen, wo ebenfalls Teilbedarfe bestünden, sei über die Einrichtung einer gemeinsamen Gesamtschule zu beraten.

FDP Sankt Augustin News vom 11.02.2010