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ZABA

Gemeinsame Pressemitteilung der CDU/FDP Fraktionen im Rat der Stadt Sankt Augustin

Stefanie Jung / Georg Schell


Die Stadt Sankt Augustin hält 52 % der Anteile an der Zentralen Abwasserbeseitigungsanlage (ZABA), die mit großem finanziellem Einsatz in den vergangenen Jahren ertüchtigt wurde.
Das Kanalnetz ist fast vollständig im Eigentum der Stadt Sankt Augustin.
Bereits im Jahr 1992 hat auf Antrag der FDP Fraktion eine Prüfung der Ausgliederung dieser beiden Bereiche stattgefunden. Das Ergebnis dieser Prüfung ergab keine Entlastung für den Bürger und negative Auswirkungen für den städtischen Haushalt (s. Haupt- und Finanzausschuss vom 25.3.1992). Im Zuge der Prüfung von möglichen Eigenbetrieben wurde ebenfalls Mitte der neunziger Jahre eine Verschlechterung im städtischen Haushalt diagnostiziert und auch keine Vorteile für den Bürger ausgemacht.
Nach Auffassung der Fraktionen CDU und FDP hat sich an der Situation nichts Wesentliches geändert.
 
Dass die Auslagerung der städtischen Abwasseranlagen offenbar nicht ganz so unproblematisch und vorteilhaft ist, wie die SPD in ihrem Antrag ausführt, zeigt die Beschlusslage der Stadt Königswinter. Dort wurde vor kurzem der Beschluss gefasst, die Anlagen wieder in den städtischen Haushalt einzugliedern.
 
Doch nun zu den einzelnen Argumenten:
 
1. Allein 1,6 Millionen Euro zahlt das „Produkt Straße“ an den Abwasserbereich für die öffentlichen Abwässer auf den Straßen. Die Einnahmen fielen weg, der Aufwand bliebe.
 
2. Die neue Gesellschaft benötigte einen erheblichen Infrastrukturaufwand, zusätzliche Gremien usw., die alle Geld kosten.
 
3. Bei einem Kaufpreis von etwa 60 Mio Euro, müsste sich die Gesellschaft zunächst entweder mit ebendieser Summe verschulden oder die Stadt würde Kredite auf die neue Gesellschaft übertragen. Das bedarf der Zustimmung der Banken, die außerdem städtische Bürgschaften fordern würden. Dem bei der Stadt dann eingesparten Zinsbetrag würden auf der anderen Seite wegfallende Erträge aus Kanalbenutzungsgebühren gegenüber stehen.
 
So weit keine Kreditübertragung möglich wäre, müsste sich die neue Gesellschaft dann in dieser Höhe zusätzlich verschulden.
 
4. Aus den Zahlungen, die die Stadt daraus erhalten würde, könnten laufende Kredite, die ja langfristig vertraglich gesichert sind, nur mit der Zahlung sehr hoher Vorfälligkeitsentschädigungen gekündigt werden.
 
5. Bei Ausgliederung der Abwasseranlagen ergibt sich neben dem wegfallenden Ertrag aus dem Straßenentwässerungsanteil eine weitere Verschlechterung des städtischen Haushaltes um rd. 400.000 €, da Personal-, Sach- und Gemeinkosten für verschiedene Bereiche, die für die Abwasserbeseitigung Leistungen erbringen (Stadtkasse, Steuerverwaltung, Kostenrechnung, Personalverwaltung, Zentrale Vergabestelle) nicht mehr im Haushalt als Ertrag verrechnet werden können


 
6. Grundsätzlich sind die Fraktionen von CDU und FDP der Auffassung, dass die Ausgliederung des Abwasserbereichs für den Bürger keine Vorteile bringt, den städtischen Haushalt aber zusätzlich belastet.
 
Ergebnis der Beratungen im Ausschuss war schließlich, dass die SPD Ihren Antrag zurückzog und auf die Zahlen wartet, die Ihnen demnächst von der Verwaltung geliefert werden.
 
CDU-Fraktionsvorsitzender Georg Schell dazu:“ Das ist eine klassische Luftnummer der SPD, durch die den Bürgern vorgegaukelt wurde, man könne mal so eben 60 Mio. € entschulden. Wenn die SPD das selbst geglaubt hat, müsste ihr der Bürger die Haushaltskompetenz absprechen - wenn sie es selbst besser weiß, könnte man ihr massive Bürgertäuschung vorwerfen.“
FDP-Fraktionsvorsitzende Stefanie Jung:“ Wir halten dieses Vorhaben für eine Umverteilungsmaßnahme, die Schulden verschleiert und keinesfalls der Konsolidierung des Haushalts dient. Die Schulden werden gleichsam von der linken in die rechte Tasche geschoben“.

FDP Sankt Augustin News vom 04.02.2011