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Gemeinsamer Antrag zum Schutz der Fußgänger und Kaufkraft in Hangelar

Wolfgang E. Züll / Stefanie Jung

Hangelar Richthofen KreiselIn der letzten Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschusses wurde ein gemeinsamer Antrag von FDP und CDU beraten und beschlossen, der den besonderen Schutz von Verkehrsteilnehmern, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, zum Inhalt hat.

So wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, im Tempo – 20 Bereich der Kölnstraße zu prüfen, an welcher Stelle die Bürgersteige derart eingeengt sind, dass Personen  mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator behindert werden. Vorrangig sollten am Richthofenkreisel die Poller entfernt werden, die ein bequemes Queren der Richthofenstraße behindern.
Wolfgang E. Züll (planungspolitischer Sprecher der FDP): „ Auch zur Kaufkraftbindung in Hangelar soll nach  unserer Ansicht  die Verwaltung Vorschläge für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs unterbreiten, da nach Wegfall zahlreicher Stellplätze hinter dem Edekamarkt  und insbesondere am Donnerstagvormittag weiterer Parkraum durch den Wochenmarkt entfällt und diesen dadurch möglicherweise schwächt. Einkaufen in Hangelar muss attraktiv für jeden bleiben“.

Antrag CDU und FDP Fraktion


Betreff

Verbesserung der Verkehrssituation in Hangelar – für ein rücksichtsvolles Miteinander

Beschlussvorschlag:
 
1. Schutz der Fußgänger
Die Verwaltung wird beauftragt, Im Tempo – 20 Bereich der Kölnstraße zu prüfen, an welcher Stelle die Werbetafeln die Bürgersteige derart einengen, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator behindert werden. Mit den Gewerbetreibenden sollen einvernehmliche Standorte gefunden werden. Am Richthofenkreisel sollte vor dem Reisebüro ein Poller entfernt werden, um ein bequemeres Queren der Richthofenstraße vorgenannter Personengruppen zu ermöglichen.
 
2. Konflikte zwischen Fußgängern, Anliegern und Radfahrern
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zu entwickeln, die das schnelle (und nicht zulässige) Befahren mit Rädern auf dem Gehweg der nördlichen Seite des westlichen Teils der Kölnstraße (Richthofenstraße bis Buschweg) unterbinden.
 
3. Überwachung des fließenden Verkehrs
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizei und ggf. weiteren Fachbehörden ein Überwachungskonzept für die Verhinderung von überhöhten Geschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen auf der Kölnstraße und der Richthofenstraße zu erstellen und den Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt polizeilich zu überwachen – auch nachts, wenn Radio Bonn – Rhein Sieg nicht mehr vor „ Blitzern“ warnt. Ggf. muss die Verwaltung der Politik vorschlagen, welche personellen Veränderungen zur Sicherstellung der Erreichung der „operativen Ziele“ erforderlich sind.
 
4. Ruhender Verkehr
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs nach Wegfall zahlreicher Stellplätze hinter den Edeka zu unterbreiten, da insbesondere am Donnerstagvormittag weiterer Parkraum durch den Wochenmarkt entfällt und diesen dadurch möglicherweise schwächt.
 
5. Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die Verwaltung wird beauftragt, Parkverstöße im Bereich der Kölnstraße – insbesondere vor und gegenüber Ausfahrten – stärker zu überwachen und festgestellte Verstöße insbesondere beim Fremdparken auf Behindertenstellplätzen zur Anzeige zu bringen.
 
6. Reduzierung von Geschwindigkeiten durch alternierendes Parken
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welchen Straßen (z.B. Bachstraße, Kölnstraße, Parsevalstraße) alternierendes Parken eingerichtet werden kann, um die Geschwindigkeiten
des Verkehrs zu reduzieren.
 
7. Verhinderung des Fahrens und Parkens auf Gehwegen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in der Kapellenstraße Pfosten aufgestellt werden können, die einerseits das BeSeite fahren der Bürgersteige verhindern, gleichwohl Begegnungsverkehre zulassen und gleichzeitig eine ausreichende Begegnungsbreite von Rollstuhl / Rollator und Fußgänger auf dem Gehweg erhalten. Das Abpollern darf nicht die geradlinige Wegeführung auf den Gehwegen insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität führen.
 
8. Beschilderung von Einmündungen / Kreuzungen
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschilderung insbesondere an den Querungen Kölnstraße/Richthofenstraße, Richthofenstraße/ Bachstraße, Kölnstraße/Florianstraße, Kölnstraße/Bruno- Werntgen-Straße zu optimieren, um Unfallgefahren zu minimieren. Ebenso soll die rechts-vor-links Regelung an unübersichtlichen Kreuzungen (z.B. Kölnstraße / Buschweg / Holzlarer Straße verdeutlicht werden, beispielsweise mit Straßenmarkierungen wie im Zedernweg
 
9. Einmündung Kölnstraße auf B 56
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW zu prüfen, mit einem verlängerten Hochbord an der Kreuzung B 56/Kölnstraße in Fahrtrichtung Bonn das unzulässige und gefährliche Abbiegen am Sportcenter Richtung Siegburg zu verhindern und welche Kosten hierfür entstehen. Weiterhin ist zu prüfen, ob in diesem Bereich auf der B 56
ein Überholverbot anzuordnen ist.
 
10. Begegnungsverkehr in der Kantstraße
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Kantstraße wieder in beide Richtungen befahren werden kann, zumindest für Radfahrer.
 
Sachverhalt / Begründung:
Mehrfach ist im UPV über verschiedene Probleme im Straßenverkehr in Hangelar gesprochen worden. Im Rahmen eines Bürgerdialoges wurde die Hangelarer Bevölkerung zu Wünschen und Verbesserungsvorschlägen im Verkehrsbereich befragt. Die Befragung hat eine große Betroffenheit der Bürger gezeigt mit der Erwartung, dass die Verwaltung die Themen aufgreift und einer Lösung zuführt.
Weitergehende Begründungen zu den Einzelpunkten erfolgen mündlich in der Sitzung.
 
 


FDP Sankt Augustin News vom 22.02.2013