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FDP gegen kommunales Wahlrecht für nicht EU-Bürger

Stefanie Jung

Die FDP hat sich in der letzten Ratssitzung klar gegen die Forderung des Integrationsrates nach Einführung eines kommunalen Wahlrechts für nicht EU-Bürger in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen.

 

Dazu Ratsmitglied Jürgen Kammel: „Das Wahlrecht – und zwar auf jeder Ebene – ist das wichtigste Staatsbürgerrecht. Wer deutscher Staatsbürger ist, darf wählen, wer kein deutscher Staatsbürger ist, darf das nicht. Alle hier lange genug lebenden und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllenden Ausländer können die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Wer das, aus welchen Grunde auch immer, nicht möchte, muss das auch nicht tun, aber kann dann eben auch nicht die damit verbundenen Rechte beanspruchen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Ganz eindeutig hat auch das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass ohne eine Grundgesetzänderung (die nur möglich ist mit Zweidrittelmehrheit jeweils in Bundestag und Bundesrat) die Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts verfassungswidrig ist, da das Staatsvolk nur aus deutschen Staatsbürgern besteht. Anders ist es bei EU-Bürgern, die hier leben. Sie haben das kommunale Wahlrecht, weil erstens die EU ein sich zum Bundesstaat hin entwickelnder Staatenbund ist und weil zweitens das kommunale Wahlrecht auf Gegenseitigkeit gewährt wird. So darf zum Beispiel ein Italiener in Deutschland auf kommunaler Ebene wählen, aber ein Deutscher in Italien auch."


FDP Sankt Augustin News vom 11.12.2014