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Die FDP-Fraktion Sankt Augustin stellt folgende Anfrage an den Rat der Stadt Sankt Augustin

Aufstockung der Gleichstellungsstelle/Beschluss des Hafa vom 26.08.2015

Stefanie Jung

Angesichts des im letzten Haupt- und Finanzausschusses gefassten Beschlusses zur Aufstockung der Gleichstellungsstelle, stellt die FDP Fraktion folgende Anfrage:

 

1. Über den Antrag der FDP-Vertreterin, das Thema „ Aufstockung der Gleichstellungsstelle“ in die anstehenden Haushaltsberatungen zu verweisen, ließ der Bürgermeister nicht abstimmen. Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

2. Gibt es irgendwelche schriftlichen Unterlagen in der Verwaltung, die die Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung belegen, dass die Aufstockung der Stelle gesetzlich vorgeschrieben ist?

3. Bleibt die Verwaltung bei ihrer Aussage, dass die Kernaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in Sankt Augustin in halber Stelle erledigt werden können?

4. Welche Zusatzaufgaben, die über die Kernaufgaben hinausgehen, soll die Gleichstellungsbeauftragte nach Meinung der Verwaltung künftig erledigen, um eine volle Stelle zu rechtfertigen?

5.Wie kommt die Verwaltung zu der Annahme, dass die in den letzten Jahren praktizierte Regelung, die Gleichstellungsbeauftragte mit einer halben Stelle auszustatten, nunmehr nicht mehr statthaft sein soll, obwohl sich an der gesetzlichen Soll-Bestimmung („soll in der Regel mindestens die volle regelmäßige Arbeitszeit“) nichts geändert hat und somit nach wie vor keine Verpflichtung zur Einrichtung einer vollen Stelle besteht?

6. Hat die Verwaltung Erkenntnisse darüber, wie dieses Thema in den großen Kommunen des Rhein-Sieg- Kreises gehandhabt wird? Gibt es irgendwo Ganztagsstellen?


FDP Sankt Augustin News vom 22.09.2015